DIST-NET · B2BKI-Entwürfe. Menschliche Entscheidung.
Hinweise zur KI-Nutzung im Zusammenhang mit Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689.
Was die KI erstellt
DIST-NET verwendet den angebundenen OpenAI-Dienst, um aus öffentlich abgerufenen Inhalten geeigneter Seiten Textentwürfe für Titel, Meta-Beschreibung, H1, Einleitung und gegebenenfalls einen GEO-Antwortabsatz vorzubereiten. Die Vorschläge sind als KI-generiert gekennzeichnet. JSON-Exporte enthalten zusätzlich das maschinenlesbare Merkmal ai_generated; Textdownloads enthalten einen entsprechenden Hinweis.
Prüfung, Freigabe und Veröffentlichung
KI kann unvollständige, unzutreffende oder missverständliche Aussagen erzeugen. Der Kunde prüft jeden Entwurf, entscheidet über Freigabe und nimmt sämtliche Änderungen und Veröffentlichungen selbst vor. Ein Download oder Freigabeklick veröffentlicht nichts. Die redaktionelle Verantwortung für die spätere Verwendung bleibt beim Kunden. Für Rechtstexte wird keine KI-Ausarbeitung angeboten. Die Verarbeitung vorhandener Seiteninhalte ist keine unabhängige Tatsachen- oder Quellenprüfung. Insbesondere Angaben zu Leistungen, Preisen, Qualifikationen, Referenzen und Standorten sind vor einer Nutzung anhand geeigneter eigener Nachweise zu kontrollieren. Auch ein sprachlich plausibler Entwurf kann unbelegte Aussagen enthalten. Diese Prüfpflicht des Kunden hebt die Pflicht von DIST-NET zur vertragsgemäßen Leistung und zwingende gesetzliche Ansprüche nicht auf.
Grenzen einer Vorschau
Die Suchvorschau simuliert eine mögliche Darstellung von Texten. Sie ist kein echter Suchmaschinen-Screenshot und keine von Google, Bing oder Yahoo bestätigte KI-Antwort. Suchmaschinen bestimmen Auswahl und Darstellung selbst. Ein bestimmtes Ranking oder eine Aufnahme als KI-Quelle ist nicht Bestandteil der Zusage. Eine Messung tatsächlicher Suchmaschinenpositionen und eine Ermittlung von Keyword-Suchvolumina gehören nicht zum aktuellen Angebot. Der interne Onpage-Prüfwert und die Vorschau sind keine externen Suchmaschinenmessungen. Die inhaltliche Auswahl geeigneter Suchbegriffe für KI-Textentwürfe ist davon zu unterscheiden. Es erfolgt weder eine automatische Datenaktualisierung noch ein laufendes Monitoring.
Einordnung gesetzlicher Transparenzpflichten
Art. 50 unterscheidet Pflichten je nach Rolle, System und Verwendungsart. Die sichtbare Entwurfskennzeichnung und die Exportmerkmale unterstützen die Transparenz dieser Anwendung; sie werden nicht als abschließender Nachweis sämtlicher gesetzlichen Kennzeichnungsanforderungen ausgegeben. Bei späterer Nutzung, insbesondere bei bestimmten Veröffentlichungen von öffentlichem Interesse, sind die konkret anwendbaren Pflichten und Ausnahmen eigenständig zu prüfen. Eine sichtbare KI-Kennzeichnung allein ersetzt keine gegebenenfalls erforderlichen weiteren technischen Maßnahmen.